Förderung bei der Begründung einer selbstständigen Existenz
Heutzutage haben es Menschen mit kreativen Ideen oft schwer, ein Unternehmen zu übernehmen oder gar zu gründen. Zu hoch sind die finanziellen Hürden und zu groß die Risiken auf dem Weg, Chef im eigenen Haus zu werden. Die Nissen Stiftung greift diesen Existenzgründern mit einem zinslosen Darlehen bei ihren ersten Gehversuchen in die Selbstständigkeit unter die Arme. Der klassische Fall für eine Förderung ist zum Beispiel ein Existenzgründer, der einen Finanzierungsbedarf von insgesamt € 150.000,– hat und trotz Eigenkapitals und Bankkredit immer noch eine Finanzierungslücke schließen muss. Diese Lücke zu schließen, übernimmt dann gern die Nissen Stiftung unter der Voraussetzung eines schlüssigen Gesamtkonzeptes, welches eine solche Investition rechtfertigt.
Förderung der Berufs- und Schulbildung bzw. der beruflichen und schulischen Qualifizierung
Darüber hinaus unterstützt die Nissen Stiftung auch schulische, akademische und berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung. Studenten sowie junge Menschen in Weiterbildung werden mit zinslosen Darlehen i.d.R. in Form von monatlichen Lebenshaltungskostenzuschüssen auf ihrem Bildungsweg unterstützt. Hierbei spielt weder die Fachrichtung noch der Studienort eine Rolle – auch Studiengänge im Ausland werden von der Stiftung gefördert. Bei Beendigung des Studienganges innerhalb der Regelstudienzeit sowie bei einem „guten“ Studienabschluss können die Studierenden sogar einen Erlass in Höhe von bis zu 50 Prozent der Darlehenssumme beantragen.
Förderung von Schulentwicklungs-projekten
Der dritte große Förder-Schwerpunkt der Nissen Stiftung sind sog. Träger-Institutionen, die Schulbildungsmaßnahmen anbieten. Hier gibt es einige, höchst engagierte Institutionen, die sich um die Bildung von Schülern verdient machen. Beispielhaft zählen hier die „ISI e.V. Interkulturelle Schülerinnen-Initiative“, die „Junge Akademie @ HSBA“ sowie weitere Organisationen wie „futurepreneur“ und „climb“ zu den von der Nissen Stiftung geförderten Projekten. Diese Institutionen werden mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen unterstützt.